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Covid-Richtlinien in Wien ab 27. Dezember

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Die österreichische Bundesregierung verschärft die Corona-Regelungen. Für die Kulturbranche heißt das: Ab 27. Dezember gilt 2G, 2G-Plus oder gar 3G-Plus – abhängig von der Anzahl der Besucher.

Nicht nur warm anziehen, heißt es die kommenden Tage, sondern auch ordentlich gewappnet sein gegen Corona. Ab dem 27. Dezember benötigen alle eine dritte Impfung sowie zusätzliche eine Vorlage eines negativen PCR-Tests, um Einlass in die Wiener Staatsoper zu erhalten. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wer schon genesen ist, für den reicht eine zweite Impfung – selbstverständlich auch mit negativem PCR-Test.

Das lässt den Rückschluss zu, dass zumindest die Zuschauer-Kapazitäten an der Wiener Staatsoper nicht eingeschränkt werden. Immerhin sieht die neue Verordnung der österreichischen Bundesregierung vor, dass mit 3G plus, Veranstaltungen mit 1000 bis 2000 Personen erlaubt sind. Regulär fasst die Wiener Staatsoper zwar rund 2300 Plätze, davon allerdings rund 560 Stehplätze. Diese wurden bereits seit Beginn der Pandemie zu 169 Sitzplätzen umgewandelt. Somit beschränkt sich das aktuelle Fassungsvermögen der Wiener Staatsoper auf unter 2000 Personen.

Vorläufig gelte diese Verordnung bis inklusive 31. Dezember 2021, steht auf der Homepage der Wiener Staatsoper. Die Verantwortlichen nehmen allerdings an, dass die Zutrittsregelungen auch im neuen Jahr gelten werden und werden diesbezüglich selbstverständlich am Laufenden halten.

Bogdan Roščić
Foto: Nicht nur Staatsoperndirektor Bogdan Roščić steht vor einer organisatorischen Herausforderung © Lalo Jodlbauer

Was heißt das nun konkret: Wer ab 27. Dezember in die Wiener Staatsoper möchte, benötigt folgendes:

  • Eine gültige Eintrittskarte, personalisiert auf Ihren Namen
  • Einen 1G-Booster-Nachweis (3x geimpft (Booster-Impfung) oder genesen und 2x geimpft).
  • Einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Dabei gilt Datum und Uhrzeit der Testabnahme, sowie des Vorstellungsendes
  • Einen amtlichen Lichtbildausweis
  • Eine FFP2-Maske

Neue Corona-Regelung stiftet Verwirrung

Nicht ganz so durchsichtig wirkt die Situation in den anderen Häusern der Stadt Wien. Grundsätzlich besagt die neue Verschärfung der Maßnahmen, je nach Veranstaltungsgröße gelten verschiedene Regelungen. Im Musikverein Wien hat man alle Veranstaltungen ab 27. Dezember danach unterteilt.

  • 2G Regelung = Geimpft oder Genesen (Veranstaltungen mit 26 bis 499 Personen)
  • 2G+ Regelung = Geimpft oder Genesen PLUS PCR-Getestet (Veranstaltungen mit 500 bis 999 Personen)
  • Booster+ Regelung = 3 Impfungen PLUS PCR-Getestet (Veranstaltungen mit 1000 bis 2000 Personen)

Auf der Homepage des Wiener Konzerthauses ist ausschließlich von der 2G-Plus-Regel die Rede:

„Aufgrund der von der Bundesregierung angekündigten neuen Corona-Maßnahmen, gilt ab Montag, dem 27. Dezember 2021 bis vorerst 1. Jänner 2022 die 2G-Plus-Regel beim Zutritt ins Wiener Konzerthaus. Das bedeutet: Zusätzlich zum 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) muss ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden gültig ist.”

Soweit scheint im Grunde alles klar, wenn auch nicht deutlich kommuniziert. Unter Berücksichtigung der neuen Regelung, dürften somit ab dem 27. Dezember die Konzerte im Wiener Konzerthaus bei 999 Besuchern gedeckelt sein. Genauso in der Volksoper Wien und im Theater an der Wien, wo man ebenfalls mit 2G plus Eintritt erhält. Die Volksoper fasst rund 1300 Personen auf Sitzplätzen, das Theater an der Wien rund 1100.

Was allerdings überhaupt nicht klar ist und auch keine Deutungen zulässt: Wie man das Problem lösen möchte, falls für eine Veranstaltung bereits im Vorfeld mehr als 999 Karten verkauft wurden. Nicht nur im Theater an der Wien oder in der Volksoper, sondern auch in den beiden größten Konzertsälen Wiens. Bei einem Fassungsvermögen von offiziell 1865 Zuschauern, die im Großen Saal des Wiener Konzerthauses einen Platz finden, eine berechtigte Frage. Ebenso im Musikverein Wien, wo diesbezüglich auch noch keine offizielle Erklärung abgegeben wurde. Der Goldene Saal gewährt immerhin rund 1700 Zuschauern einen Sitzplatz.

Zumindest hat man im Musikverein Wien indirekt eindeutig eines offen gelegt: Wer in Wien der Platzhirsch ist. Während bei den Konzerten der Wiener Symphoniker im Januar 2022 die 2G-plus-Regelung gelten soll (Stand: 23.12.2021) und somit eine Zuschauer-Begrenzung, öffnet man für die Wiener Philharmoniker den kompletten Goldenen Saal. Nichts anderes bedeutet nämlich die 3G-plus-Regelung, die einzig für die Konzerte des wohl weltweit bekanntesten Orchesters gelten soll. Zumindest für Rudolf Buchbinders Jubiläum und ein Konzert unter Valeri Gergiev. Andere Annahme: Vielleicht vermutet man, dass das Publikum nur für die Wiener Philharmoniker bereit wäre, sich den dritten Stich zu holen. Wie man es drehen und wenden mag, es offenbart mal wieder ganz klar, wer in Wien den Ton angibt.

Klarheit bietet neben der Wiener Staatsoper nur die Kammeroper Wien. Dort gilt aufgrund der Besucherkapazität von unter 500 Personen die 2G-Regel.

Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker: Noch ist nichts entschieden

Wie auch immer die genauen Regelungen nun umgesetzt werden, hoffentlich kommt hier bald Licht ins Dunkel. Aufgrund der knappen Vorlaufzeit fällt es natürlich schwer, auf die neuen Gegebenheiten zu reagieren. Grund der Verschärfungen sei die Omnikron-Variante, heißt es vonseiten der österreichischen Regierung.

Daniel Barenboim leite das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker
Foto: Daniel Barenboim wird das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker zum dritten Mal leiten © ORF / Milenko Badzic

Wichtigste Entscheidung so kurz vorm Jahreswechsel: Vor wie vielen Besuchern das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker am 1. Januar 2022 im Musikverein Wien stattfinden wird, steht noch offen. Vor wenigen Tagen freute sich Orchestervorstand Daniel Froschauer, dass aufgrund einer Ankündigung, ein Auftritt vor „vollem Saal” möglich sei. Da galt allerdings noch nicht die neue Regelung.

 

 

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