Eine sogenannte „Musterklage“ eines Chorsängers gegen die Salzburger Festspiele ist nun auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 23. Mai 2025 und wies die Berufung vollständig ab.
Damit bleibt es bei der klaren juristischen Linie: Zwischen dem Kläger und dem Salzburger Festspielfonds bestand im Jahr 2020 kein Arbeitsvertrag. Aus der pandemiebedingten Absage von Vorstellungen ergibt sich daher kein Anspruch auf Schadenersatz.
Der Fall hatte über längere Zeit für öffentliche Diskussionen gesorgt, nicht zuletzt weil Vertreter der Initiative „Art but Fair United“ sowie Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke schwere Vorwürfe gegen die Festspiele und deren Leitung erhoben hatten.
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts wird jedoch erneut deutlich, dass diese Vorwürfe vor Gericht keinen Bestand haben. Auch in zweiter Instanz konnten die Anschuldigungen nicht bestätigt werden.
Die juristische Bilanz der vergangenen Jahre wird damit immer klarer: Versuche, die Salzburger Festspiele auf diesem Weg haftbar zu machen, laufen bislang ins Leere.
Für die Institution selbst bedeutet das vor allem eines: Rechtliche Klarheit nach einer Reihe von Verfahren, die in der Öffentlichkeit deutlich mehr Aufmerksamkeit erzeugten als letztlich vor Gericht Bestand hatten.
